Kosten
Die Vergütung für Rechtsanwälte bei Vertretung vor Gericht ist durch den Gestzgeber für Verfahren bis zum 30.06.2004 in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) und für Verfahren ab dem 01.07.2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt worden.
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem sogenannten Streitwert. Hierunter ist der Betrag zu verstehen, den z. B. der Anspruchsteller gegen seinen Anspruchsgegner geltend macht. Des weiteren versteht man hierunter den Gegenstandswert einer Angelegenheit, wenn z. B. eine rechtliche Beratung ohne weitere Anspruchsverfolgung gegenüber einem Dritten Grundlage für den Gebührenanspruch des Rechtsanwaltes ist.
Im außergerichtlichen Bereich ist eine Abweichung von dieser gesetzlichen Gebührenregelung grundsätzlich möglich, jedoch bedarf dieses einer schriftlichen Honorarvereinbarung mit dem Mandanten. In vielen Konstellationen bietet sich anstelle der starren RVG-Gebühren zumeist eine solche individuelle Honorarvereinbarung an, um die Beratungskosten unabhängig vom Streitwert in einem fairen und kalkulierbaren Rahmen zu halten. Die Abrechnung erfolgt hierbei anhand von Stundensätzen gemäß dem tatsächlichen Arbeitsaufwand.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich über die Kosten oft überhaupt keine Gedanken zu machen. Ich kläre für Sie die Frage des Versicherungsschutzes ab. Ich schildere Ihrer Versicherung Ihr rechtliches Anliegen, hole die Deckungszusage ein und rechne meist unmittelbar gegenüber Ihrer Versicherung ab. So bleibt Ihnen der lästige Schriftverkehr erspart.
Für weitere Fragen zu Honoraren und Gerichtskosten stehen Ihnen sowohl die Mitarbeiter der Kanzlei als auch ich persönlich gerne zur Verfügung. Selbstverständlich kann dies auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs geschehen, welches für Sie natürlich kostenlos ist.